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Wesentliche Waffenteile

Gunfinder Magazin

Bestimmte Teile von Schusswaffen zählen nach dem Waffengesetz zu den wesentlichen Teilen. Grund ist, auszuschließen, dass diese Teile zum Herstellen von nicht registrierten Schusswaffen verwendet werden. 

Die wesentlichen Teile sind:

Gemeinsam ist diesen Teilen, dass sie für das Funktionieren der Waffe unerlässlich sind. 

Wesentliche Teile von Schusswaffen sind diesen gleichgestellt. Das bedeutet zum Beispiel, dass man ohne Erwerbsberechtigung keines dieser Teile erwerben darf. Wenn man erwerbsberechtigt ist und in den Besitz eines wesentlichen Teils gelangt, ist dies in der Waffenbesitzkarte einzutragen.

Zum Vergleich: Das Magazin ist zum Beispiel kein wesentliches Teil (außer beim Revolver, weil die Trommel ist gleichzeitig auch Patronenlager). 

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