WBK erforderlich -->aber Bedürfnisfrei !
Für das Erlangen einer Erwerbserlaubnis für eine Schusswaffe muß in der Regel ein Bedürfniss nachgewiesen werden, das den Erwerb einer Schusswaffe rechtfertigt. Die Entscheidung trifft im Einzelfall die ortsansässige Waffenbehörde.
Für den Erwerb der hier angebotenen Waffen ist kein Bedürfniss erforderlich, Sie ist "Bedürfnissfrei".
Wohl besteht gegebenenfalls eine Eintragspflicht in eine WBK. Diese wird aber auf Antrag in der Regel problemlos erteilt.
Wesentliche Merkmale "bedürfnisfreier" Waffen, die zur Erfüllung des WaffG erforderlich sind:
- Die Waffen verschießen Geschosse die mit heißen Gasen angetrieben werden und deren Geschossernergie maximal bis 7,5 Joule beträgt.
- Sie müssen die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen.
Die meisten Waffen dieser Art haben zur Zeit folgende weitere Eigenschaften:
- Die ...