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Ich trenne mich von einigen meiner Jagmesser, die noch nie in Gebrauch waren. Für ein Dasein in der Schublade sind sie eigentlich zu schade!
Jagdmesser Muela Bison mit Lederscheide
Seit bald 60 Jahren ist Muela aus Spanien einer der führenden europäischen Hersteller im Bereich klassischer Jagdmesser. Seit den Anfängen in der ersten kleinen Werkstatt hat sich Muela inzwischen zu einem hochtechnisierten Hersteller mit einer Jahresproduktion von etwa 350.000 Messern entwickelt. Doch trotz moderner, computergestützter Fertigung wird auch heute noch Handarbeit großgeschrieben. Vor allem die aufwändige Verarbeitung von Hirschhorn, einer Spezialität von Muela, ist maschinell nicht möglich; hier bedarf es der langjährigen Erfahung der Experten, die Messergriffe und Griffschalen von Hand vorbereiten und montieren. Auch hochwertige heimische und exotische Hölzer finden Verwendung als Griffmaterial. Alle Arbeitsschritte der Fertigung werden bei Muela selbst durchgeführt, selbst die Herstellung der hochwertigen Lederscheiden geschieht im Haus. Durch dieses ganzheitliche Konzept, das nie seinen Kernbereich aus den Augen verloren hat und auch nie vorschnell kurzlebigen Trends hinterherjagte, wird der Anspruch an Tradition und Kontinuität der Messerfertigung für den jagdlichen Bereich konsequent aufrechterhalten. Für den Jäger oder Outdoorfreund ensteht so ein Produkt, auf dessen Qualität er sich blind verlassen kann.
Produktdaten:
Das Messer wurde nie verwendet und ist in Topzustand und in dieser Ausführung mit Hirschhorn nicht mehr am Markt erhältlich.
Eine Abholung und Besichtigung vor Ort nach Absprache ist möglich.
Abgabe nur an Personen über 18 Jahre
Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme oder Erstattung.
Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten (§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut Neuem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktiom stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.